Der Kreisausschuss ist das Leitungsgremium der Bereitschaften im Kreisverband. Er leitet die Bereitschaften und Arbeitskreise im Kreisverband.

Der Kreisbereitschaftsleiter und sein Stellvertreter sind gemäß § 21 Ziffer 1 b. Sattzung des BRK grundsätzlich Mitglieder des Vorstandes im Kreisverband und vertreten dort die Interessen der Bereitschaften.

Der Kreisbereitschaftsarzt ist für die medizinischen Fragen der Bereitschaften zuständig.

Dem Fachdienstleiter obliegt die Ausführung seiner zugewiesenen Aufgabe.

Der KAB-Leiter ist im Katastrophenfall zugleich Leiter der Gemeinsamen Auskunftsstelle der Hilfsorganisationen (GASt) bzw. der Personenauskunfts-stelle (PASt) bzw. der Auskunftsstelle (ASt) und im Konfliktfall Leiter des Amtlichen Auskunftsbüros.

Der Kreisbereitschaftsjugendwart vertritt die Interessen der Jugendlichen der Bereitschaften gem. Jugendordnung der BRK-Bereitschaften.

Der Leiter des Helfer vor Ort ist Dienstvorgesetzer für die eingesetzten Helfer.

Der Leiter Hausnotruf ist organisatorisch für den Einsatz der Helfer verantwortlich.

Der Kreisausschuss ist das Leitungsgremium der Bereitschaften im Kreisverband. Er leitet die Bereitschaften und Arbeitskreise im Kreisverband.

Der Kreisbereitschaftsleiter und sein Stellvertreter sind gemäß § 21 Ziffer 1 b. Sattzung des BRK grundsätzlich Mitglieder des Vorstandes im Kreisverband und vertreten dort die Interessen der Bereitschaften.

Der Kreisbereitschaftsarzt ist für die medizinischen Fragen der Bereitschaften zuständig.

Dem Fachdienstleiter obliegt die Ausführung seiner zugewiesenen Aufgabe.

Der KAB-Leiter ist im Katastrophenfall zugleich Leiter der Gemeinsamen Auskunftsstelle der Hilfsorganisationen (GASt) bzw. der Personenauskunfts-stelle (PASt) bzw. der Auskunftsstelle (ASt) und im Konfliktfall Leiter des Amtlichen Auskunftsbüros.

Der Kreisbereitschaftsjugendwart vertritt die Interessen der Jugendlichen der Bereitschaften gem. Jugendordnung der BRK-Bereitschaften.

Der Leiter des Helfer vor Ort ist Dienstvorgesetzer für die eingesetzten Helfer.

Der Leiter Hausnotruf ist organisatorisch für den Einsatz der Helfer verantwortlich.