Sicherstellung der Verpflegung von Betroffenen eines Schadensereignisses, welche sich deshalb vorübergehen oder längere Zeit nicht selbst versorgen können und Einsatzkräften. Verpflegung umfasst Trinkwasser, Kalt- und Warmgetränke sowie kalte und warme Speisen. Die Form der Verpflegung wird in Abhängigkeit vom Zeitpunkt, der klimatischen Bedingungen und des persönlichen Bedarfs der Empfänger festgelegt.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Verpflegung umfassen: